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OFH, 29.10.1948 - I 17/48 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 16.01.1951 - I 39/50 S
Bezahlte Vermögenssteuern als Betriebsausgabe bei der Festellung des Vermögens …
Bezahlte Vermögensteuern bilden bei der Feststellung des Einkommens für die Veranlagung der Körperschaftsteuerpflichtigen im Sinn des KontrRG Nr. 13 Artikel IV Absatz 1 wie bei der Gewerbesteuerveranlagung (Entsch. des Obersten Finanzgerichtshofs I 17/48 S vom 29. Oktober 1948 - Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen 1948 S. 332, Steuer- und Zollbl. 1948 S. 297 -) eine Betriebsausgabe und keine Sonderausgabe.Zusammenfassung: Bezahlte Vermögensteuern bilden bei der Feststellung des Einkommens für die Veranlagung der Körperschaftsteuerpflichtigen im Sinn des KontrRG Nr. 13 Artikel IV Absatz 1 wie bei der Gewerbesteuerveranlagung (Entsch. des Obersten Finanzgerichtshofs I 17/48 S vom 29. Oktober 1948 -- Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen 1948 S. 332, Steuer- und Zollbl. 1948 S. 297 --) eine Betriebaausgabe und keine Sonderausgabe.
Der Oberste Finanzgerichtshof hat bereits in seinem zur Gewerbesteuer ergangenen Urteil I 17/48 S vom 29. Oktober 1948, Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen 1948 S. 332, Steuer- und Zollbl.
Der Senat schließt sich somit der Rechtsauffassung des Urteils des Obersten Finanzgerichtshofs I 17/48 S und den Anweisungen der Finanzverwaltungen der meisten Länder an, daß die gezahlte Vermögensteuer eine Betriebsausgabe und keine Sonderausgabe ist.
- BFH, 25.01.1951 - I D 4/50
Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und …
Der Begriff "Einkünfte" ist ebenso wie der Begriff "Einkommen" (siehe Entsch. des Obersten Finanzgerichtshofs I 17/48 S vom 29. Oktober 1948, Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl. - 1948 S. 332) im allgemeinen Sprachgebrauch kein fest umrissener Begriff.des Obersten Finanzgerichtshofs I 17/48 S vom 29. Oktober 1948, Bay. FMBl.
- BFH, 02.12.1950 - I 22/50 U
Anfechtung eines Steuerbescheids - Rechtmittelbelehrung über das …
Es hat hierbei die gleichen Grundsätze angewandt, die auch der Oberste Finanzgerichtshof in der Entscheidung I 17/48 vom 29. Oktober 1948, Bay.FMBl.